Beitrags- und Gebührenordnung

 

 

Grundsätze

  1. Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Jahresbeitrages und eventuell einer Umlage oder Aufnahmegebühr, die von der Mitgliederversammlung beschlossenen wurden, verpflichtet.
  2. Der zu entrichtende Jahresbeitrag ist unaufgefordert bis zum 30.04. des laufenden Jahres zu entrichten. Die bis zum 01.05. nicht eingegangenen Beiträge werden zuzüglich einer Mahngebühr angemahnt und ab 01.06. Auf dem Rechtsweg eingezogen.
  3. Dem Vorstand steht das Recht zu, Eintretenden oder Mitgliedern in besonderen Fällen den Beitrag zu stunden oder zu vermindern.
  4. Für die Höhe des Beitrages ist die Einstufung in die jeweilige Mitgliedsgruppe zum 01.01. des Geschäftsjahres maßgebend.

 

Beiträge

Einzelmitgliedschaft (Erwachsene/er) 120,00 Euro
Einzelmitgliedschaft (Jugendliche/er bis 18 Jahre) 40,00 Euro
Einzelmitgliedschaft (Jugendliche/er ab 18 Jahre)* 45,00 Euro
Familienbeitrag (inkl. Kinder bis 18 Jahre) 190,00 Euro
Ermäßigter Beitrag (ab 65. Lebensjahr) 55,00 Euro
Zweitmitgliedschaft** 35,00 Euro
Förderer des Vereins 50,00 Euro
Ehrenmitglieder sind von Beitragen und Abgaben befreit.  
*Schüler, Studenten, bis zum 27. Lebensjahr  
**Spieler, die bei einem Nachbar-Tennisverein Vollmitglied sind.  

Platzgebühren für Gäste (bitte Änderung zum 01.05.2022 beachten!)

Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Nutzung der Tennisanlage nur Mitgliedern gestattet.

Gäste, die mit einem Mitglied spielen, zahlen eine Pauschals von 5,- € pro Stunde.
Das Mitglied des TC Freyung hat für die Bezahlung und die Dokumentation in der aufliegenden Liste zu sorgen.

Impressum

Impressum

Clubadresse

TC Freyung e.V.
Schönbrunner Str. 31
94078 Freyung
info@tc-freyung.de
Vereinsregister
VR-Nr. 10054

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